Wodurch zeichnet sich ein öffentlich bestellter Sachverständiger aus?
Öffentlich bestellte Sachverständige wurden nach einer sorgfältigen Überprüfung ihres beruflichen Werdegangs, ihrer persönlichen Integrität und ihrer Ausbildung von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt (z.B. durch die Industrie- und Handelskammern). Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.
Wo kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?
Immer, wenn
- eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
- ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
- eine Sache bewertet,
- ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder
- der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll
kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger Hilfestellung geben.
Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.
Im Allgemeinen ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung auf 5 Jahre befristet. Sie wird dann auf Antrag verlängert, wenn sich zum Einen keine Beanstandungen ergeben haben und zum Anderen, wenn sich die Bestellungskörperschaft nach einer erneuten Überprüfung von der persönlichen Integrität und der fachlichen Qualität der aktuellen Sachkunde überzeugt hat.