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Know How
Das Berufsbild des Sachverständigen ist in Deutschland nicht klar umrissen und die Bezeichnung nicht gesetzlich geschützt. So gibt es Gutachter mit mehr oder weniger Kompetenz in ihren Fachbereichen. Allerdings hat der Gesetzgeber und die Rechtsprechung in Bezug auf das Sachgebiet der Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken die Anforderungen an die Expertise eines qualifizierten Gutachters klar definiert.
Die öffentliche Bestellung weist den Sachverständigen als auf seinem Fachgebiet besonders qualifiziert aus. Zudem ist er darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das der öffentlichen Bestellung zugrunde liegende aufwendige Prüfverfahren ist durch den Sachverständigen alle 5 Jahre erneut zu absolvieren.
Eine weitere Steigerung der Kompetenz hat das Berufsbild durch die seit Ende der 90er Jahre eingeführte Personalzertifizierung nach der mittlerweile weltweit gültigen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 erfahren. Sachverständige mit dem Zertifikat der Zertifizierungsstufe II haben einen fachlichen Nachweis ihrer besonders herausragenden Qualifikation erbracht, die die Anforderungen an die Kandidaten der öffentlichen Bestellung in vielen Punkten weit übersteigt.
Der geschäftsführende Inhaber der Rolf Schubert & Partner, Sachverständigensozietät, verfügt über das Zertifikat der Zertifizierungsstufe II seit 1999 von der IfS-Zert GmbH, Köln, der ersten Zertifizierungsstelle in Deutschland, die ihre Zertifizierungen und Rezertifizierungen auf den normativen Grundlagen der Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH unter der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 durchführt. Auch diese Qualifikation ist alle 5 Jahre erneut unter Beweis zu stellen.
Es gibt derzeit in ganz Deutschland etwa 1.400 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und etwa 140 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung mit dem Schwerpunkt Verkehrs-/Marktwertermittlung einschließlich Bewertungen für finanzwirtschaftliche Zwecke.
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