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Zwangsversteigerungswert
Der Zwangsversteigerungswert wird vom Zwangsversteigerungsgericht nach Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens zur Festsetzung des Wertes der Liegenschaft in der Zwangsversteigerung bestimmt. Es handelt sich um den Verkehrswert, allerdings ohne Berücksichtigung der Belastungen in Abt. II des Grundbuchs. Er dient auch der Bestimmung der zu hinterlegenden Sicherheit von 1/10-tel des Zwangsversteigerungswertes.
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