Die meisten bekannten Wertsicherungsklauseln in Wohnungs-, Gewerbemietverträgen oder in privaten Rentenvereinbarungen basierten bisher auf dem Lebenshaltungskostenindex. Diesen Index gab es in mehreren haushaltsbezogenen Varianten und getrennt nach den Gebietsständen Ost und West.
Seit dem 01. Januar 2003 wurde die Fortführung all dieser Indizes eingestellt. Damit fehlt nun vielen Verträgen die statistische Basis für die Anpassung dieser Verträge an die sich verändernden allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Der neue umfassende Verbraucherpreisindex ist nun der
Verbraucherpreisindex für Deutschland.
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken können allen Interessierten kompetente Beantwortung zu Fragen der Umstellung auf den neuen Verbraucherpriesindex bieten:
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