HOME
 
 NETWORKING
 
 AUFTRAG
 
 LINKS
 
 FACHLEXIKON
 
 KNOW HOW
   Leistungsspektrum
   Faustregeln
   Verfahrenswahl
   Anlagevermögen
   Erbschaft /
   Schenkung
   Wertsicherung
     Anpassungen
     Umstellung auf VPI
 
   Energiesparen
   ETW-Tipp
   Nießbrauch
   Leibrenten-
    barwertfaktor
 
 FORSCHUNG
 
 DOWNLOADS
 
 KONTAKT
 
 IMPRESSUM
 

Die meisten bekannten Wertsicherungsklauseln in Wohnungs-, Gewerbemietverträgen oder in privaten Rentenvereinbarungen basierten bisher auf dem Lebenshaltungskostenindex. Diesen Index gab es in mehreren haushaltsbezogenen Varianten und getrennt nach den Gebietsständen Ost und West. Seit dem 01. Januar 2003 wurde die Fortführung all dieser Indizes eingestellt. Damit fehlt nun vielen Verträgen die statistische Basis für die Anpassung dieser Verträge an die sich verändernden allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Der neue umfassende Verbraucherpreisindex ist nun der Verbraucherpreisindex für Deutschland. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken können allen Interessierten kompetente Beantwortung zu Fragen der Umstellung auf den neuen Verbraucherpriesindex bieten:

Wir machen es Ihnen einfach und melden uns kurzfristig

Nennen Sie uns Ihre Fragen

Vergessen Sie bitte nicht Ihre Adresse und Ihre Telefon-Nummer!