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Nutzungswert

Die TEGOVA, der Europäische Zusammenschluss der Verbände der Immobilienbewerter hat in der Übersetzung des «Blue Books» in welchem «Anerkannte Europäische Standards für die Immobilienbewertung» aus Sicht internationaler Wirtschaftsprüfungsgesellschaften niedergeschrieben sind, den «Nutzungswert» wie folgt definiert:

Im «Blue Book» wird auf das vom IVSC entwickelte, mit dem Begriff «Nutzungswert» umschriebene, Konzept verwiesen, wonach das nicht faßbare Element des Goodwill in die Bewertung eines einzelnen Grundstücks auf der Basis des subjektiven Wertes aufgenommen werden kann, und die Summe der Nutzungswerte aller Betriebseinheiten des etabierten Unternehmens dem Wert bei Unternehmensfortführung entspricht. Solch eine Bewertung bezieht sich nur auf die besonderen Umstände des Unternehmens, dem die Betriebseinheiten gehören, und bei Großunternehmen wird sie sich besser für die Zuweisung eines Geschäftswertes eignen als eine marktbezogene Bewertung der einzelnen Immobilien. Es ist also eine Variante der Unternehmensbewertung - hat jedoch mit dem Verkehrswert nichts gemein.

Nach der Terminologie des Bilanzwesens ist der Nutzungswert der maximale Betrag, der durch fortgesetztes Eigentum an dem und endgültige Verwendung der Immobilie erzielt werden kann. Das mit dem Begriff «Nutzungswert» umschriebene Konzept wurde nach Bilanzierungsgrundsätzen entwickelt und vom IVSC übernommen. Immer, wenn es um den «Nutzungswert» geht, spricht man von einem subjektiven Wert.

Der Nutzungswert sollte nicht mit dem Marktwert bei fortbestehender Nutzung verwechselt werden, der eine marktbezogene Bewertung von Grundvermögen unter besonderen Annahmen darstellt.