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Neuwert
Der Neuwert-Begriff kommt aus der Versicherungswirtschaft. Die Neuwertversicherung, eine Versicherungsform, bei der im Schadenfall nicht der Zeitwert ersetzt wird, sondern der Wiederbeschaffungswert beziehungsweise Neuwert (z.B. in der Feuer- und in der Hausratversicherung). In der Regel setzt ein solcher Ersatz jedoch ein bestimmtes Verhältnis von Zeitwert zu Neuwert voraus. Für Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftliche Gebäude existiert nach Sonderbedingungen die «gleitende Neuwertversicherung», die Fälle von Unterversicherung aufgrund einer Wertsteigerung der zu versichernden Gebäude vermeiden soll.
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