Flurkarten (Katasterkarten), Pläne und Karten in den Maßstäben 1:500 bis 1:1000, enthalten Angaben über Grenzen, Abmarkungen und Nummern von Flurstücken, über Gebäude, Nutzungsarten und Bodenschätzungsmerkmale. Flurkarten dienen dem Nachweis von Liegenschaften und bilden zusammen mit den Katasterbüchern das Liegenschaftskataster (Kataster).
Ein
Flurstück, auch Parzelle genannt, ist eine Buchungseinheit im Kataster; ein zusammenhängender Teil der Erdoberfläche, der vermessungstechnisch abgegrenzt und in Flurkarten und Katasterbüchern gesondert nachgewiesen wird.
Das
Kataster bezeichnete früher die Liste der Steuerpflichtigen, heute das Liegenschaftskataster, das vom Katasteramt geführte amtliche Verzeichnis aller Grundstücke. Es besteht aus Flurbuch (Liegenschaftsbuch) und Flurkarten und ist die Grundlage für das Grundbuch und für die Bemessung der Grundsteuer.
Im
Liegenschaftskataster wird der Nachweis und die Beschreibung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden (Liegenschaften) geführt. Dazu werden alle Liegenschaften nach ihrer Lage, Nutzung, Größe usw. dargestellt und beschrieben. Der Nachweis über Eigentümer oder Erbbauberechtigte (ohne Anschriften) wird in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. Das Liegenschaftskataster nimmt als amtliches Verzeichnis der Grundstücke am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil. Die beschreibenden Angaben, wie z.B. die Flächengröße eines Grundstücks, fallen allerdings nicht unter den Gutglaubensschutz.
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Notare sowie andere Antragsteller, die ihr
berechtigtes Interesse darlegen, können Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskatatster u.a. für Bauanträge, Beleihungszwecke usw. erhalten. Auskünfte werden in der Regel telefonisch nicht erteilt.
Der Sachverständige ist - gegen Kostenerstattung - gerne bereit, eine aktuelle Flurkarte beim örtlichen Kataster- und Vermessungsamt zu beschaffen. Die Kosten für eine Ablichtung bewegen sich zwischen 12,50 € und 15 € je nach Situation.