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Zugelassene Aussteller von Energieausweisen
Austeller von Energieausweisen nach der EnEV 2007 können sein:
- 1.1 Absolvenden von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen an Universitäten, Hoch- und Fachschulen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder
- 1.2 Absolventen einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem der vorstehenden Gebiete.
Darüberhinaus sind für die Ausstellung von Energieausweisen einschließlich Modernisierungsempfehlungen für bestehende Wohngebäude berechtigt:
2.2 Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen im Bereich Architektur der Fachrichtung Innenarchitektur,
2.3 Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche und Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbstständig auszuüben,
2.4 Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Wasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfassst.
Zusätzlich zur Eingangsqualifikation müssen diese Aussteller eine der folgenden Vorausetzungen erfüllen:
- Schwerpunkt während des Studiums im energetischen Bauen oder ansonsten einschlägige zweijährige Berufserfahrung in bau- oder anlagentechnischen Bereichen des Hochbaus
- Eine absolvierte Fortbildung nach den Vorgaben der Anlage 11 der EnEV
- Öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger im Sachbereich energiesparendes Bauen oder den bau- oder anlagentechnischen Bereichen des Hochbaus
- Bauvorlageberechtigte nach Landesrecht
- Liegen Einschränkungen dieser Bauvorlageberechtigung vor, gelten diese auch bei der Ausstellung von Energieausweisen.
Weiterhin sind folgende Ausstellergruppen berechtigt, Energieausweise für Wohngebäude auszustellen:
- Energieberater, die vor dem 25.04.2007 als BAFA-Vor-Ort-Berater registriert worden sind,
- Personen mit abgeschlossener Ausbildung im Baustofhandel oder der Baustoffindustrie, die vor dem 25.04.2007 eine Weiterbildung zum Energiefachberater im Baustoffhandel oder in der Baustoffindustrie erfolgreich abgeschlossen haben oder eine solche Ausbildung vor dem 25.04.2007 begonnen haben, sofern sie erfolgreich abgeschlossen wird,
- Handwerksmeister und staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker anderer als der im Abschnitt 2.3 genannten Fachrichtungen, die vor dem 25.04.2007 eine Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks erfolgreich abgeschlossen haben oder eine solche Ausbildung vor dem 25.04.2007 begonnen haben, sofern sie erfolgreich abgeschlossen wird,
- Personen, die nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder für Neubauten die bautechnischen nachweise des Wärmeschutzes oder der Energiseinsparung erstellen dürfen - im Rahmen der jeweiligen Nachweisberechtigung.
Hinweis
Diese Qualifikationsanforderungen gelten sowohl für Verbrauchs- wie auch für Bedarfsausweise.
Wir sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Wir haben langjährige, nachgewiesene Erfahrungen in der Bewertung von Altbauten. Unser Mitarbeiter, Herr Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Wilhelm Klein, ist staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz nach der Landesbauordnung (SV-VO) und Ğdenağ-zugelassener Energieberater. Außerdem besitzt er die Zulassung zum Nachweis der energetischen Anforderungen der KfW zur Bewilligung der zinsgünstigen Modernisierungs-Darlehen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Bestimmung der Energie-Effizienz Ihres Gebäudes. Im Rahmen der Umsetzung der EnEV haben wir bereits seit 2002 die Vorschriften der EnEV in der Bewertung beachtet und wir machen seit 2005 - sofern unsere Auftraggeber dies wünschen, bzw. wenn der Objektzustand dies zwingend erfordert - in sämtlichen Gutachten Aussagen zur Energie-Effizienz des bewerteten Gebäudes. Auf Wunsch erstellen wir auch einen Gebäude-Energiepass mit 10-jähriger Gültigkeit.
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