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Was Vermieter bei Mieterhöhungen wegen durchgeführter EnEV-Maßnahmen unbedingt beachten müssen!
Die höhere Miete ist plausibel zu erklären
Renovierungskosten können nur umgelegt werden, wenn der Energiespareffekt dargelegt wird. Der positiver Nutzen für jeden Eigentümer stellt sich nur dann ein, wenn ein aktuelles BGH-Urteil richtig angewandt wird: Energieeffiziente Gebäude erzielen nur mit einem Gutachten höhere Netto-Kalt-Mieten und damit höhere Verkehrswerte! Karlsruhe: Vermieter können Renovierungskosten zur Energieeinsparung nur dann auf die Miete abwälzen, wenn sie den Mietern in einem Vergleich zwischen Alt und Neu den Energiespareffekt plausibel darlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Im aktuellen Fall hatte ein Vermnieter 30 Jahre alte Isolierglasfenster in Aluminiumrahmen gegen neue so genannte Wärmeschutzfenster mit Kunststoffrahmen ausgetauscht. Die Mieterhöhung kann er laut BGH jedoch nicht durchsetzen, weil der Mieter mangels Information über die alten Fenster den angeblichen Energiespareffekt nicht beurteilen konnte. Laut Gesetz dürfen Renovierungskosten nur dann auf die Miete umgelegt werden, wenn sie unter anderem «nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken» (AZ: VIII ZR 47/05).
Dem Urteil zufolge muss der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der baulichen Veränderungen «diejenigen Tatsachen darlegen, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Anlage eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt.» Das könne durch Angabe des alten und neuen geschehen. Er beschreibt, wie gut oder schlecht eine bestimmte Anordnung von Materialien Wärme überträgt. Je kleiner der U-Wert ist, desto besser ist der Wärmeschutz.
Wir sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Wir haben langjährige, nachgewiesene Erfahrungen in der Bewertung von Altbauten. Unser Mitarbeiter, Herr Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Wilhelm Klein, ist staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz nach der Landesbauordnung (SV-VO) und Ğdenağ-zugelassener Energieberater. Außerdem besitzt er die Zulassung zum Nachweis der energetischen Anforderungen der KfW zur Bewilligung der zinsgünstigen Modernisierungs-Darlehen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Bestimmung der Energie-Effizienz Ihres Gebäudes. Im Rahmen der Umsetzung der EnEV haben wir bereits seit 2002 die Vorschriften der EnEV in der Bewertung beachtet und wir machen seit 2005 - sofern unsere Auftraggeber dies wünschen, bzw. wenn der Objektzustand dies zwingend erfordert - in sämtlichen Gutachten Aussagen zur Energie-Effizienz des bewerteten Gebäudes. Auf Wunsch erstellen wir auch einen Gebäude-Energiepass mit 10-jähriger Gültigkeit. |
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