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Der Energieausweis wird 2008 Pflicht

Für Immobilien sollte bereits zum 4. Januar 2006 in allen EU-Mitgliedsstaaten ein Energie-Ausweis eingeführt werden, der über die energetischen Gebäudeeigenschaften informiert. Seit dem 01.10.2008 ist es nun endlich soweit. Die EnEV 2007 ist verabschiedet. Die grundlegende Neuerung besteht in der Erstellung von Energieausweisen für Bestands-Gebäude und in der alle 10 Jahre stattfindenden regelmäßigen Inspektion von Klimaanlagen (mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW). Für die erste Inspektion nach Einführung der EnEV 2007 gibt es je nach Gebäudeart und Gebäudealter unterschiedliche Fristen. Für Neu- und Altbauten gelten dann vereinheitlichte Formulare.

Bei nicht zu Wohnzwecken errichteten Gebäuden wird neben dem Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung auch der Bedarf für Kühlung und Beleuchtung berücksichtigt. Dagegen bleibt der Energiebedarf für die Beleuchtung bei Wohngebäuden unberücksichtigt und der Bedarf für Kühlanlagen wird nur pauschal erfasst und ausgewiesen.

Maßstab für die Beurteilung ist immer der Primärenergiebedarf. Das heißt, bei sämtlichen Energiebedarfswerten wird auch der beim Herstellungsprozess und Transport entstehende Energieverlust mitberücksichtigt. So wird der Faktor für die primärenergetische Bewertung von Strom auf 2,7 festgelegt. Wer also überwiegend seinen Warmwasserbedarf mit Strom erzeugt, findet sich schnell in einer weniger attraktiven Einstufungsklasse wieder.

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen:
  • Der verbrauchsbasierte, weniger aufwändige, einfache Ausweis (V)
  • Der bedarfsbasierte, nach Bestandserfassung durchgerechnete, aussagekräftigere Ausweis (B)

Die neuen Energieausweise enthalten auch Modernisierungsempfehlungen und sollen ab den in der Tabelle genannten Zeitpunkten allen potenziellen Käufern, Pächtern oder Mietern vorgelegt werden, wenn Gebäude oder Gebäudeteile neu errichtet, verkauft, verpachtet vermietet oder geleast werden. Die Aushändigung einer Kopie ist nicht vorgeschrieben, sie kann auf freiwilliger Basis erfolgen. Mieter, Erwerber oder Pächter können aus den Ausweisen keine weiteren Rechte ableiten.

Findet kein Eigentümer- oder Nutzerwechsel statt und verpflichten auch keine anderen Umstände zu Ausstellung, so besteht kein gesetzlicher Zwang, einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Es ist jedoch jedem Eigentümer freigestellt, sich jederzeit einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Diese Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Wohngebäude bis Baujahr 1965 01.07.2008
Wohngebäude ab Baujahr 1966 01.01.2009
Nicht-Wohngebäude 01.07.2009

Bei allen Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten wird der bedarfsbasierte Energieausweis erforderlich. Bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten ist im Gegensatz zu Neubauten nur dann ein Energieausweis auszustellen, wenn im Zuge der Maßnahmen eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs für das Gebäude erfolgt, das ermöglicht eine kostengünstige Ausstellung des bedarfsbasierten Ausweises. Ansonsten sind für Bestandsgebäude mit mehr als 4 Wohnungseinheiten auch verbrauchsbasierte Ausweise vorgesehen.

Bis zum 01.10.2008 besteht im Rahmen einer Übergangsregelung für alle Gebäudearten eine Wahlfreiheit zwischen verbrauchsbasierten und bedarfsabhängigen Energieausweisen. Und bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde oder die im Rahmen einer späteren Modernisierung mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung erreicht haben, können auch nach dem 01.10.2008 die vereinfachten, verbrauchsorientierten Ausweise erstellen werden.

Bei verbrauchsbasierten Ausweisen - wie ihn Teile der Wohnungswirtschaft befürworten - wird der bisherige Energieverbrauch eines Gebäudes aus früheren Abrechnungen von Heiz- und Warmwasserkosten ermittelt. «Diese Methode kann aber bei der Bewertung von Häusern zu Ungenauigkeiten führen», warnen Experten. Denn Mieter, die besonders sparsam oder verschwenderisch mit Heizung oder Warmwasser umgehen, können das Bild verzerren.

Bei der gebäudeorientierten Variante werden Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes zusammengestellt. Im Mittelpunkt stehen die Einschätzung der Qualität des baulichen Wärmeschutzes von Fenstern, Wänden und Dach sowie die Beurteilung der energetischen Qualität der Heizungsanlage. Daraus wird ein Energiekennwert ermittelt, der die energetische Güteklasse des Hauses dokumentiert.

Daneben enthält der Energieausweis konkrete Hinweise auf energetische Schwachstellen und entsprechende Modernisierungsvorschläge. Der Eigentümer wird jedoch gesetzlich nicht verpflichtet, diese Modernisierungen auch auszuführen. Auch Mieter können aus diesen Empfehlungen keinerlei Ansprüche ableiten. Bevor solche Maßnahmen vergeben werden, raten wir dringend zu einer Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen und gegebenenfalls zur vergleichenden Prüfung von Alternativen.

Ausstellen dürften den Energiepass nur speziell geschulte Personen, die erforderliche Qualifikation finden sie hier. Es wird befürchtet, dass einige der zugelassenen Personenkreise, bei der Beurteilung des Gebäudezustands nicht immer objektiv sein werden, insbesondere dann, wenn sie die Energieberatung als Aquisitionsmittel für energetische Modernisierungsmaßnahmen einsetzen. Das Eigeninteresse, einen Auftrag zu bekommen, könnte manchmal Vorrang haben.

Wir sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und haben langjährige, nachgewiesene Erfahrungen in der Bewertung von Altbauten. Unser Mitarbeiter, Herr Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Wilhelm Klein, ist staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz nach der Landesbauordnung (SV-VO) und Ğdenağ-zugelassener Energieberater. Außerdem besitzt er die Zulassung zum Nachweis der energetischen Anforderungen der KfW zur Bewilligung der zinsgünstigen Modernisierungs-Darlehen.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Bestimmung der Energie-Effizienz Ihres Gebäudes. Im Rahmen der Umsetzung der EnEV haben wir bereits seit 2002 die Vorschriften der EnEV in der Bewertung beachtet und wir machen seit 2005 - sofern unsere Auftraggeber dies wünschen, bzw. wenn der Objektzustand dies zwingend erfordert - in sämtlichen Gutachten Aussagen zur Energie-Effizienz des bewerteten Gebäudes. Auf Wunsch erstellen wir auch einen Gebäude-Energieausweis mit 10-jähriger Gültigkeit.

Gerade Bestands-Objekte sind nur sehr schwer zu bewerten

Urkunde Nr. W2169 von der Ingenieurkammer Bau NRW - Bitte Anklicken