Der Beleihungswert stellt in der Regel auf das Risiko der Bank ab. Das heißt, er wird im Grundsatz ähnlich ermittelt wie der Verkehrswert, aber bei den Ansätzen der Eingangsdaten werden diese zurückhaltend und mit Vorsicht geschätzt. Hypothekenbanken dürfen erstrangige Darlehen nur bis zu einer Grenze von ca. 60 % des ermittelten Beleihungswertes (BW) gewähren
und nachstellige Darlehen nur bis zur Grenze von 80% des BW.
Der BW kann höchstens das Niveau des
Verkaufswertes erreichen.
Neuere Bestimmungen des BAKred erlauben den Banken aber, bei Vorliegen eines sorgfältig angefertigten
Verkehrswertgutachtens nach WertV, Kredite bis zur Höhe des Verkehrswertes zu gewähren.
Insofern kann es sich bezahlt machen, auf das relativ "preiswerte" Beleihungswertgutachten zu verzichten und gleich ein umfangreiches Verkehrswertgutachten in
Auftrag zu geben.
Insbesondere bei Liegenschaften mit unterschiedlichen Nutzungsarten auf einem Grundstück, bei ungewöhnlichen Grundstücksbelastungen, wie z.B. erheblichen öffentlich-rechtlichen Belastungen, bei Belastungen durch Erbbaurechte, Reallasten, Wohnungsrechten, Nießbrauch oder Altenteilen sowie bei altlastenbehafteten Liegenschaften führt ein sorgfältig erstelltes und wohl begründetes Verkehrswertgutachten oft erst dazu, ein solches Objekt überhaupt erst beleihungsfähig zu machen. Es gibt allerdings auch Belastungen, die eine weitere Beleihung ausschließen.