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Erbschafts- und Schenkungssteuer, Beispiele

Die Euro-Beträge gelten für Erwerbe, deren Steuer nach dem 31.12.2001 entstanden ist oder bis 31.12.2008 entsteht. Für Erwerbe vor dem 1.1.2002 gelten die entsprechenden DM-Beträge

1. Selbstgenutztes Einfamilienhaus,
8 Jahre alt, übliche Jahresmiete: 8.000 €, Grundstücksgröße 500 m², Bodenwert (umgerechnet) 300 € / m².
a) Ermittlung des Grundbesitzwerts:
Ausgangswert:
8.000 € x 12,5
=
100.000 €
Abschlag:
4 % von 100.000 €
-
- 4.000 €
verminderter Wert:
 
=
96.000 €
Zuschlag:
20 % von 96.000 €
+
19.200 €
Grundbesitzwert:
 
=
115.200 €
 
b) Ermittlung des Mindestwerts:
Bodenwert:
500 m² x 300 € / m²
=
150.000 €
Abschlag:
20 % von 150.000 €
-
- 30.000 €
Mindestwert:
 
=
120.000 €
 
c) Festsetzung des Bedarfswerts:
Für die Berechnung der Erbschaftssteuer wird in diesem Fall der höhere Mindestwert von 120.000 € als Bedarfswert festgesetzt.
 
2. Fremdvermietetes Mehrfamilienhaus
Baujahr 1935, 67 Jahre alt, nur geringfügige Modernisierungen, übliche Jahresmiete: 20.000 €, Grundstücksgröße 500 m², Bodenwert (umgerechnet) 300 € / m².
a) Ermittlung des Grundbesitzwerts:
Ausgangswert:
20.000 € x 12,5
=
250.000 €
Abschlag:
25 % von 250.000 €
-
- 62.500 €
verminderter Wert:
 
=
187.500 €
Zuschlag:
 
-
0 €
Grundbesitzwert:
 
=
187.500 €
 
b) Ermittlung des Mindestwerts:
Bodenwert:
500 m² x 300 € / m²
=
150.000 €
Abschlag:
20 % von 150.000 €
-
- 30.000 €
Mindestwert:
 
=
120.000 €
 
c) Festsetzung des Bedarfswerts:
Für die Berechnung der Erbschaftssteuer wird in diesem Fall der höhere Grundbesitzwert von 187.500 € als Bedarfswert festgesetzt.

Diese Aufstellung ersetzt keine Beratung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.